
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Flohby Neustadt GmbH
§ 1 Anwendungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtliche Beziehung zwischen der Flohby Neustadt GmbH, Rosengarten 50, 23730 Neustadt in Holstein (nachfolgend "Flohby") und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend "Kunde").
- Sie gelten für sämtliche Verträge über die Anmietung von Verkaufsflächen, Regalen, Vitrinen oder sonstigen Verkaufsplätzen sowie für damit verbundene Zusatzleistungen von Flohby.
- Abweichende oder ergänzende individuelle Vereinbarungen zwischen Flohby und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern sie in Textform dokumentiert wurden.
- Flohby schließt Vertragsverhältnisse ausschließlich mit volljährigen Personen. Mit Abschluss der Buchung bestätigt der Kunde, das 18. Lebensjahr vollendet zu haben.
- Sofern der Kunde Waren im Rahmen einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit anbietet, ist er verpflichtet, Flohby gegenüber zutreffende Angaben über seine Unternehmereigenschaft und insbesondere über eine etwaige Umsatzsteuerpflicht zu machen.
§ 2 Vertragsabschluss und Registrierung
- Die Darstellung von Mietmöglichkeiten, Verkaufsplätzen, Zusatzleistungen und sonstigen Angeboten auf Webseiten, in sozialen Medien, Printmedien oder sonstigen Veröffentlichungen stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss dar.
- Der Buchungsvorgang erfolgt grundsätzlich über das von Flohby bereitgestellte Buchungssystem. Der Kunde wählt insbesondere Regal- bzw. Standtyp, Mietzeitraum sowie gegebenenfalls gewünschte Zusatzleistungen aus und gibt die zur Vertragsabwicklung erforderlichen persönlichen Daten ein.
- Vor Abschluss der Buchung kann der Kunde seine Eingaben überprüfen und gegebenenfalls korrigieren.
- Mit Betätigung des Buttons zur kostenpflichtigen Buchung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab und erkennt die zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
- Der Vertrag kommt durch die Buchungsbestätigung von Flohby zustande.
- Mit Vertragsschluss entsteht ein Mietverhältnis über den gebuchten Verkaufsplatz sowie ein Auftrag an Flohby zur Vermittlung von Warenverkäufen im Namen und für Rechnung des Kunden.
- Der Vertragstext und die Buchungsdaten werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gespeichert.
- Soweit dem Kunden bei einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, gelten die gesetzlichen Vorschriften sowie die im Buchungsvorgang zur Verfügung gestellte Widerrufsbelehrung.
- Soll die Leistung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden bereits vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist beginnen, werden die hierfür erforderlichen Erklärungen im Rahmen des Buchungsvorgangs eingeholt.
§ 3 Preise, Provision und Zahlungen
- Die Mietpreise ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Buchung im Buchungssystem veröffentlichten Preisliste. Gegenüber Verbrauchern ausgewiesene Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
- Die Zahlung der Mietpreise und gebuchten Zusatzleistungen erfolgt über die von Flohby angebotenen Zahlungsmittel und Zahlungsdienstleister.
- Für jeden während der Mietzeit über Flohby verkauften Artikel erhält Flohby eine Provision in Höhe von 18 % des jeweiligen Verkaufspreises.
- Die Verkaufsprovision wird automatisch vom Verkaufserlös abgezogen.
- Der nach Abzug der Verkaufsprovision verbleibende Betrag wird dem Kunden als Verkaufsguthaben in seinem Kundenkonto gutgeschrieben.
- Flohby schuldet keinen bestimmten Verkaufserfolg. Insbesondere besteht kein Anspruch darauf, dass einzelne Artikel, eine bestimmte Anzahl von Artikeln oder Waren in einem bestimmten Gesamtwert während der Mietzeit verkauft werden.
§ 4 Verkaufsguthaben und Auszahlungen
- Der Kunde kann die Auszahlung seines verfügbaren Verkaufsguthabens über das von Flohby bereitgestellte Kundenkonto beantragen.
- Für die Auszahlung sind insbesondere der vollständige Name des Kontoinhabers sowie eine gültige IBAN anzugeben.
- Der Kunde ist für die vollständige und korrekte Angabe seiner Bank- und Kontoinhaberdaten verantwortlich.
- Der für die Auszahlung angegebene Kontoinhaber muss mit dem bei Flohby hinterlegten Kunden bzw. Kontoinhaber übereinstimmen, soweit keine anderweitige ausdrückliche Freigabe durch Flohby erfolgt.
- Flohby ist berechtigt, einen Auszahlungsantrag bis zur Klärung zurückzustellen oder zurückzuweisen, wenn Angaben fehlen, widersprüchlich sind, der Kontoinhaber nicht eindeutig zugeordnet werden kann oder sonstige begründete Zweifel an einer ordnungsgemäßen Auszahlung bestehen.
- Flohby ist berechtigt, zur Vermeidung von Fehl- oder missbräuchlichen Auszahlungen geeignete Nachweise zur Identität oder Kontoinhaberschaft anzufordern, soweit dies erforderlich und verhältnismäßig ist.
- Führt eine vom Kunden fehlerhaft oder unvollständig angegebene IBAN, Kontoinhaberangabe oder sonstige Zahlungsinformation dazu, dass eine bereits veranlasste Auszahlung zurückgebucht, nachverfolgt, korrigiert oder erneut ausgeführt werden muss, können dem Kunden die hierdurch entstandenen Kosten in Rechnung gestellt werden.
- Für eine aufgrund fehlerhafter Kundendaten erforderliche erneute Bearbeitung kann eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 35,00 € erhoben werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Flohby kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
- Flohby haftet nicht für Verzögerungen im Bankverkehr, die nach ordnungsgemäßer Veranlassung der Auszahlung außerhalb des Einflussbereichs von Flohby entstehen.
- Sollte es aufgrund eines technischen, organisatorischen oder buchhalterischen Fehlers zu einer doppelten, fehlerhaften oder überhöhten Auszahlung kommen, ist Flohby berechtigt, den zu viel ausgezahlten Betrag als negatives Guthaben bzw. Sollsaldo im Kundenkonto zu verbuchen.
- Ein solcher Sollsaldo kann mit zukünftigen Verkaufsguthaben oder sonstigen Forderungen des Kunden gegenüber Flohby verrechnet werden, bis der zu viel ausgezahlte Betrag vollständig ausgeglichen ist.
- Entsprechendes gilt für notwendige Korrekturen aufgrund von Fehlbuchungen, Stornierungen, Zahlungsrückabwicklungen oder nachträglich festgestellten fehlerhaften Zuordnungen eines Verkaufsvorgangs.
- Der Kunde kann Flohby beauftragen, den Preis für eine Verlängerung seiner bestehenden Buchung sowie Entgelte für nachträglich gebuchte Zusatzleistungen mit seinem vorhandenen Verkaufsguthaben zu verrechnen.
- Eine Verrechnung mit dem Verkaufsguthaben kann ausschließlich durch Flohby bzw. hierzu berechtigte Mitarbeiter vorgenommen werden. Der Kunde kann eine solche Verrechnung nicht selbstständig im Kundenkonto durchführen.
- Eine Verrechnung ist ausschließlich möglich, wenn das zum Zeitpunkt der Buchung bzw. Verrechnung vorhandene Verkaufsguthaben den vollständigen Rechnungsbetrag der jeweiligen Verlängerung oder Zusatzleistung abdeckt.
- Teilweise Verrechnungen sind ausgeschlossen. Reicht das vorhandene Verkaufsguthaben nicht zur vollständigen Deckung des jeweiligen Betrages aus, erfolgt keine Verrechnung mit dem Verkaufsguthaben. In diesem Fall ist der vollständige Rechnungsbetrag über eine andere von Flohby angebotene Zahlungsart zu begleichen.
- Eine Verrechnung darf nicht dazu führen, dass das Verkaufsguthaben des Kunden negativ wird. Verlängerungen und Zusatzleistungen können nicht auf Grundlage künftig erwarteter Verkaufserlöse gebucht oder mit künftig entstehendem Verkaufsguthaben verrechnet werden.
- Wird eine Verlängerung oder Zusatzleistung vollständig mit vorhandenem Verkaufsguthaben verrechnet, wird der entsprechende Betrag im System zur Verrechnung berücksichtigt. Die endgültige Abrechnung erfolgt im Zusammenhang mit der nächsten Auszahlung des Verkaufsguthabens.
- Der bei einer Auszahlung tatsächlich an den Kunden auszuzahlende Betrag ergibt sich aus dem vorhandenen Verkaufsguthaben abzüglich der vereinbarten Verkaufsprovision sowie der vollständig über das Guthaben verrechneten Verlängerungen, Zusatzleistungen und sonstigen wirksam zur Verrechnung hinterlegten Beträge.
- Ein negativer Guthabenstand kann durch die Buchung oder Verrechnung von Verlängerungen und Zusatzleistungen nicht entstehen.
§ 5 Mietzeit, Einzug und Nutzung des Verkaufsstandes
- Die Mietzeit ergibt sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung.
- Für das erstmalige Einräumen des gebuchten Verkaufsstandes stehen dem Kunden grundsätzlich zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
- am Vortag des Mietbeginns zwischen 17:00 Uhr und 18:00 Uhr, oder
- am ersten Tag des gebuchten Mietzeitraums ab der für diesen Tag geltenden Ladenöffnung.
- Für die Einräumung am ersten Miettag gelten folgende Zeiten:
- April bis Oktober: ab 11:00 Uhr
- November bis März: ab 12:00 Uhr
- Die Möglichkeit, den Verkaufsstand bereits am Vortag zwischen 17:00 Uhr und 18:00 Uhr einzuräumen, bleibt hiervon unberührt.
- Ein Einräumen außerhalb der vorgenannten Zeiten ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Abstimmung mit Flohby möglich.
- Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die für seine Buchung geltenden Einräumzeiten zu beachten.
- Erinnerungs-E-Mails, Nachrichten über das Kundenkonto, WhatsApp-Nachrichten oder sonstige Hinweise von Flohby zum bevorstehenden Mietbeginn und zu den Einräumzeiten dienen ausschließlich als zusätzlicher Service.
- Das Ausbleiben, der verspätete Zugang oder die Nichterreichbarkeit einer solchen Erinnerung verändert die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Einräumzeiten nicht. Der Kunde ist unabhängig vom Erhalt einer Erinnerung für die Einhaltung der Einräumzeiten selbst verantwortlich.
- Wird der Verkaufsstand am ersten Miettag nicht eingerichtet und wurde mit Flohby keine abweichende Vereinbarung getroffen, gelten die weiteren Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur verspäteten Einrichtung bzw. Nichtnutzung des gebuchten Verkaufsstandes.
- Der Kunde darf ausschließlich den ihm zugewiesenen Verkaufsbereich nutzen.
- Das eigenmächtige Verschieben von Regalen, Vitrinen oder sonstigen Verkaufseinrichtungen ist untersagt.
- Gegenstände dürfen nicht außerhalb des zugewiesenen Verkaufsbereiches abgestellt, aufgehängt oder anderweitig platziert werden. Flohby ist berechtigt, außerhalb des gebuchten Bereiches abgestellte Waren sowie Gegenstände, die Flucht-, Verkehrs- oder Sicherheitswege beeinträchtigen, zu entfernen oder umzustellen.
- Die von Flohby bereitgestellten Kleiderbügel dürfen zur Präsentation von Kleidungsstücken verwendet werden.
- Artikel mit Rollen sowie besonders schwere, instabile oder anderweitig sicherheitskritische Gegenstände dürfen nicht auf dem obersten Regalboden platziert werden. Flohby ist berechtigt, unsicher oder ungeeignet platzierte Gegenstände aus Sicherheitsgründen umzustellen oder vorübergehend aus dem Verkaufsbereich zu entfernen.
- Der Kunde ist während der Mietzeit grundsätzlich selbst für Ordnung und einen sicheren Zustand seines Verkaufsstandes verantwortlich.
§ 6 Kennzeichnung, Artikelbeschreibung und Preisgestaltung
- Jeder zum Verkauf angebotene Artikel muss mit einem von Flohby bzw. über das von Flohby bereitgestellte System erzeugten Barcode- bzw. Preisetikett versehen sein. Eigene, selbst erstellte oder anderweitig angebrachte Barcodes, Preisetiketten oder Kennzeichnungen ersetzen das von Flohby ausgegebene Etikett nicht.
- Das Etikett muss dem jeweiligen Artikel eindeutig zugeordnet werden können.
- Der Kunde ist verpflichtet, eine möglichst eindeutige und zutreffende Artikelbeschreibung zu hinterlegen, anhand derer eine Zuordnung des Artikels möglich ist.
- Preisänderungen während der Mietzeit erfordern die Erstellung eines neuen Preisetiketts.
- Eigenmächtiges Durchstreichen, Überschreiben oder handschriftliches Verändern eines bestehenden Verkaufspreises auf einem Etikett ist nicht zulässig.
- Der Kunde bestimmt grundsätzlich selbst den Verkaufspreis seiner Artikel.
- Flohby darf Verkaufspreise nicht eigenmächtig verändern, sofern keine entsprechende Anweisung, Rabattfreigabe oder anderweitige Vereinbarung mit dem Kunden besteht.
§ 7 Rabattierung von Artikeln
- Der Kunde hat im Online-Kundenportal die Möglichkeit, für die Artikel seiner jeweiligen Buchung eine Rabattierung in Höhe von 25 %, 50 % oder 75 % anzufragen.
- Mit Betätigung des entsprechenden Buttons stellt der Kunde zunächst lediglich eine Anfrage auf Aktivierung der ausgewählten Rabattstufe.
- Die Rabattierung wird erst wirksam, nachdem sie von Flohby ausdrücklich freigegeben und im System aktiviert wurde.
- Erst mit der erfolgten Freigabe gelten die betreffenden Artikel als entsprechend rabattiert.
- Gleiches gilt für eine Reduzierung oder vollständige Aufhebung eines bestehenden Rabatts.
- Wird beispielsweise ein bestehender Rabatt von 25 % auf 0 % zurückgesetzt, gilt die Änderung erst nach aktiver Freigabe durch Flohby.
- Bei einer Verlängerung der Buchung in einen neuen Buchungszeitraum wird eine bestehende Rabattierung automatisch auf 0 % zurückgesetzt.
- Möchte der Kunde die Artikel im neuen Buchungszeitraum erneut rabattieren, muss eine neue Anfrage über das Kundenportal gestellt und durch Flohby freigegeben werden.
§ 8 Verlängerung einer Buchung
- Eine Verlängerung einer bestehenden Buchung ist möglich, soweit der bisherige Verkaufsplatz für den gewünschten Folgezeitraum verfügbar ist.
- Als Verlängerung gilt ausschließlich eine unmittelbar und ohne Unterbrechung an die bestehende Mietzeit anschließende weitere Buchung.
- Zwischen dem Ende der bisherigen Mietzeit und dem Beginn des Verlängerungszeitraumes darf kein mietfreier Tag liegen.
- Bei einer solchen nahtlosen Verlängerung erhält der Kunde einen Verlängerungsrabatt in Höhe von 10 % auf den regulären Mietpreis der Regalmiete des unmittelbar anschließenden Buchungszeitraumes.
- Der Verlängerungsrabatt gilt ausschließlich für die Regalmiete. Zusatzleistungen, Provisionen oder sonstige Entgelte werden hiervon nicht erfasst.
- Der Verlängerungsrabatt ist grundsätzlich nicht mit anderen Aktionspreisen, Gutscheinen oder Mietpreisrabatten kombinierbar, sofern Flohby nicht ausdrücklich etwas anderes anbietet.
- Ein Anspruch auf Verlängerung eines bestimmten Regals oder Verkaufsplatzes besteht nicht. Maßgeblich ist die Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Verlängerung.
§ 9 Warensicherung, Videoüberwachung und Verantwortlichkeit
- Flohby stellt seinen Kunden kostenlos Warensicherungsetiketten bzw. sonstige von Flohby vorgesehene Sicherungsmittel zur Verfügung.
- Der Kunde kann diese Sicherungsmittel eigenverantwortlich an seinen Artikeln anbringen.
- Der Kunde entscheidet selbst, welche seiner Artikel gesichert werden sollen.
- Die ordnungsgemäße Befestigung der Sicherungsetiketten liegt in der Verantwortung des Kunden.
- Soweit wiederverwendbare Sicherungsmittel verwendet werden, sind diese spätestens beim Auszug vollständig und unbeschädigt an Flohby zurückzugeben.
- Flohby kann zur Verbesserung der Sicherheit und zur Aufklärung von Vorfällen eine Videoüberwachung im gesetzlich zulässigen Umfang einsetzen.
- Die Bereitstellung von Warensicherungssystemen oder Videoüberwachung stellt keinen vollständigen Schutz vor Diebstahl, Verlust oder Beschädigung dar.
- Der Kunde bleibt Eigentümer seiner zum Verkauf angebotenen Ware. Die Haftung bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den nachfolgenden Haftungsregelungen.
§ 10 Zulässige und unzulässige Waren
- Der Kunde darf ausschließlich Waren anbieten, die sich in seinem rechtmäßigen Eigentum befinden oder zu deren Verkauf er anderweitig rechtlich berechtigt ist.
- Untersagt ist das Angebot von Waren, deren Besitz, Angebot oder Verkauf gesetzlich verboten, beschränkt oder erlaubnispflichtig ist, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
- Unzulässig sind insbesondere:
- Plagiate und gefälschte Markenartikel,
- gestohlene oder anderweitig rechtswidrig erlangte Waren,
- Waffen und Munition,
- Feuerwerkskörper,
- gefährliche Gegenstände oder Stoffe,
- illegale Drogen,
- Tabak- und Nikotinprodukte,
- alkoholische Getränke,
- jugendgefährdende oder rechtswidrige Inhalte,
- Artikel, von denen eine erhebliche Gefahr für Personen oder Sachen ausgeht.
- Lebensmittel dürfen nur angeboten werden, wenn dies zuvor ausdrücklich mit Flohby abgestimmt und von Flohby zugelassen wurde.
- Der Weiterverkauf von Billig- oder Massenware aus Online-Marktplätzen wie insbesondere Temu oder Wish ist untersagt, sofern die Ware nicht dem von Flohby vorgesehenen Verkaufskonzept entspricht.
- Werbematerialien, Flyer, Visitenkarten oder sonstige Werbung für externe Unternehmen, Dienstleistungen, Shops oder Veranstaltungen dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung von Flohby im Regal oder Verkaufsbereich ausgelegt oder angebracht werden.
- Flohby ist berechtigt, nicht zulässige, gefährliche oder gegen diese Bestimmungen verstoßende Artikel unverzüglich aus dem Verkaufsbereich zu entfernen.
- Eine anteilige Erstattung der Regalmiete aufgrund der Entfernung unzulässiger Artikel ist ausgeschlossen, soweit die Entfernung auf einem vom Kunden zu vertretenden Verstoß gegen diese Bestimmungen beruht.
§ 11 Lost & Found und nicht zuordenbare Artikel
- Verlorene, falsch zugeordnete oder nicht eindeutig identifizierbare Artikel sowie Artikel ohne verwertbares Preisetikett können von Flohby aus dem Verkaufsbereich genommen werden.
- Solche Artikel können im Online-Kundenportal unter dem Bereich "Lost & Found" angezeigt werden.
- Die Artikel werden grundsätzlich für einen Zeitraum von 14 Tagen zur Zuordnung und Abholung bereitgehalten.
- Jeder Kunde kann die im Kundenportal angezeigte Lost-&-Found-Liste einsehen.
- Erkennt ein Kunde einen dort angezeigten Artikel als sein Eigentum, kann er diesen über die hierfür vorgesehene Funktion beanspruchen.
- Nach Beanspruchung wird die Artikelliste des betreffenden Kunden geöffnet und dem Artikel kann ein neues Preisetikett zugeordnet werden.
- Flohby kann das neu erstellte Etikett ausdrucken, am Artikel befestigen und den Artikel anschließend wieder zum Verkauf in den Verkaufsbereich stellen.
- Nicht innerhalb von 14 Tagen zugeordnete oder beanspruchte Artikel werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist nach Maßgabe der gesetzlichen Möglichkeiten behandelt.
- Flohby kann insbesondere eine Verwertung, Entsorgung oder Weitergabe an einen gemeinnützigen Zweck vornehmen, soweit hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
§ 12 Standpflege und Zusatzleistungen
- Der Kunde ist grundsätzlich selbst für die Ordnung und Pflege seines Verkaufsstandes verantwortlich.
- Flohby bietet optional eine Standpflege zum jeweils geltenden Preis, derzeit 10,00 € pro Woche, an.
- Die Standpflege umfasst insbesondere das regelmäßige Ordnen des Verkaufsstandes, das Zurücklegen verrutschter Waren, das Aufhängen heruntergefallener Kleidungsstücke sowie einfache Maßnahmen zur Aufrechterhaltung einer ordentlichen Warenpräsentation.
- Die Standpflege beinhaltet keine vollständige Neugestaltung oder Dekoration des Standes und keine Garantie dafür, dass sich der Verkaufsstand zu jedem Zeitpunkt in einem bestimmten Präsentationszustand befindet.
- Weitere Zusatzleistungen können nach Maßgabe des jeweiligen Angebotes hinzugebucht werden.
§ 13 Bring-&-Go
- Flohby bietet, soweit verfügbar, die Zusatzservices "Bring & Go" und "Bring & Go Plus" an. Diese können zusätzlich zu einer bestehenden Buchung gebucht und, soweit verfügbar, auch während einer laufenden Mietzeit nachgebucht werden.
- Beim Service Bring & Go übernimmt Flohby die im jeweiligen Leistungsangebot beschriebenen Arbeiten zur Vorbereitung und Einstellung der vom Kunden übergebenen Artikel in den Verkaufsstand.
- Die Grundgebühr für Bring & Go beträgt 15,00 € für bis zu 20 Artikel. Für jeden weiteren Artikel werden 0,20 € berechnet.
- Beim Service Bring & Go Plus werden zusätzlich die hierfür vorgesehenen Artikel durch Flohby fotografiert. Artikel mit Foto können im Online-Shop bzw. in der Online-Darstellung von Flohby bevorzugt dargestellt werden.
- Die Grundgebühr für Bring & Go Plus beträgt 20,00 € für bis zu 20 Artikel. Für jeden weiteren Artikel werden 0,40 € berechnet.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, Flohby die für die Bearbeitung erforderlichen Informationen, insbesondere die gewünschten Verkaufspreise sowie erforderliche Artikelangaben, vollständig und zutreffend zur Verfügung zu stellen.
- Die übergebenen Artikel müssen den Vorgaben dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechen. Insbesondere dürfen keine nach diesen AGB unzulässigen Waren übergeben werden.
- Flohby ist berechtigt, einzelne Artikel von der Bearbeitung und dem Verkauf auszuschließen, wenn diese unzulässig, stark verschmutzt, beschädigt oder nach Art, Zustand oder Beschaffenheit nicht für den Verkauf bei Flohby geeignet sind.
- Die Buchung von Bring & Go oder Bring & Go Plus begründet keine Garantie für den Verkauf einzelner Artikel oder für einen bestimmten Verkaufserfolg.
- Die Bezahlung der Zusatzleistung erfolgt über die von Flohby angebotenen Zahlungsmöglichkeiten. Auf Wunsch des Kunden kann der vollständige Preis der Zusatzleistung mit vorhandenem Verkaufsguthaben verrechnet werden, sofern das vorhandene Guthaben den gesamten zu zahlenden Betrag abdeckt. Teilverrechnungen sind ausgeschlossen.
- Die Verrechnung mit dem Verkaufsguthaben kann ausschließlich durch Flohby bzw. hierzu berechtigte Mitarbeiter vorgenommen werden. Im Übrigen gelten die Regelungen zur Verrechnung mit Verkaufsguthaben gemäß § 4.
§ 14 Räumung des Verkaufsstandes
- Der Verkaufsstand ist am letzten Tag der gebuchten Mietzeit vollständig zu räumen.
- Die vollständige Räumung hat
- montags bis samstags spätestens bis 16:30 Uhr und
- sonntags spätestens bis 15:30 Uhr
- Bis zu diesem Zeitpunkt müssen sämtliche Waren und persönlichen Gegenstände vollständig aus dem Verkaufsbereich entfernt und gegebenenfalls bereitgestellte wiederverwendbare Sicherungsmittel zurückgegeben worden sein.
- Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die für seinen letzten Miettag geltende Räumungsfrist einzuhalten.
- Erinnerungs-E-Mails, Nachrichten im Kundenportal, WhatsApp-Nachrichten oder sonstige Hinweise von Flohby zum bevorstehenden Ende der Mietzeit dienen ausschließlich als zusätzlicher Service.
- Das Ausbleiben, der verspätete Zugang oder die Nichterreichbarkeit einer solchen Erinnerung verlängert die Räumungsfrist nicht. Maßgeblich sind ausschließlich die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarten Räumungszeiten.
- Flohby kann zur eindeutigen Zuordnung des Kunden bei der Räumung die Vorlage eines geeigneten Identitätsnachweises verlangen.
- Preisetiketten an noch vorhandenen Artikeln dürfen vor der abschließenden Zuordnung bzw. Räumung nicht eigenmächtig entfernt werden, soweit dies eine eindeutige Artikelzuordnung verhindern würde.
- Erfolgt die Räumung nicht fristgerecht, ist Flohby berechtigt, den Verkaufsstand nach Ablauf der Räumungsfrist selbst zu räumen und die zurückgelassene Ware einzulagern.
- Für eine aufgrund verspäteter oder unterbliebener Räumung erforderliche Räumung kann eine Räumungs- und Bearbeitungspauschale in Höhe von 45,00 € erhoben werden.
- Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
- Optional kann der Kunde, soweit angeboten, bereits vor Mietende einen freiwilligen Räumservice zum jeweils geltenden Preis, derzeit 15,00 €, buchen.
§ 15 Nicht abgeholte Waren und Lagerkosten
- Werden nach Ende der Mietzeit Waren des Kunden durch Flohby aus dem Verkaufsstand entfernt, können diese bis zu 14 Tage eingelagert werden.
- Für die Lagerung können Lagerkosten in Höhe von 5,00 € je angefangenem Tag berechnet werden.
- Soweit eingelagerte Artikel weiterhin zum Verkauf angeboten werden und während dieser Zeit verkauft werden, erhält der Kunde den Verkaufserlös abzüglich der vereinbarten Verkaufsprovision sowie gegebenenfalls entstandener Lager- und sonstiger Kosten.
- Holt der Kunde seine Waren nicht innerhalb der Aufbewahrungsfrist ab, richtet sich der weitere Umgang mit den Waren nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Flohby kann die Waren nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere verwerten, entsorgen oder einem gemeinnützigen Zweck zuführen.
§ 16 Mängel des Mietstandes
- Flohby verpflichtet sich, erhebliche Mängel des bereitgestellten Verkaufsstandes innerhalb angemessener Zeit zu beseitigen.
- Soweit möglich, kann dem Kunden alternativ ein gleichwertiger Verkaufsstand angeboten werden.
- Ist der gebuchte Verkaufsstand vollständig nicht nutzbar und kann kein angemessener Ersatz angeboten werden, entfällt die Zahlungspflicht für die Dauer der vollständigen Nichtnutzbarkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
- Bei einer erheblich eingeschränkten Nutzbarkeit gelten die gesetzlichen Minderungsrechte.
- Wird ein erheblicher Mangel trotz angemessener Fristsetzung nicht beseitigt und kein geeigneter Ersatz angeboten, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
§ 17 Haftung
- Flohby haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Flohby, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Flohby haftet ebenfalls unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von Flohby, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung von Flohby auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.
- Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Flohby.
- Gesetzlich zwingende Haftungsvorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.
- Die Bereitstellung von Warensicherungen oder einer Videoüberwachung begründet keine verschuldensunabhängige Haftung von Flohby für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung der vom Kunden eingebrachten Waren.
§ 18 Vertragsdauer und Kündigung
- Der Vertrag wird für den bei der Buchung vereinbarten Zeitraum geschlossen.
- Der Vertrag endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
- Eine ordentliche Kündigung während der vereinbarten festen Mietzeit ist ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde oder zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
- Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Ein wichtiger Grund kann für Flohby insbesondere vorliegen, wenn der Kunde erheblich oder wiederholt gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt, unzulässige Waren anbietet, andere Kunden oder Mitarbeiter gefährdet oder den ordnungsgemäßen Betriebsablauf erheblich beeinträchtigt.
§ 19 Datenschutz
- Flohby verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden entsprechend den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes.
- Einzelheiten über Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die Rechte der betroffenen Personen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Flohby.
- Personenbezogene Daten können an Zahlungsdienstleister, Banken, IT-Dienstleister oder sonstige mit der Vertragsabwicklung beauftragte Dienstleister weitergegeben werden, soweit dies für die Durchführung des Vertrages oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.
§ 20 Kommunikation über WhatsApp
- Flohby kann den Messenger-Dienst WhatsApp zur vereinfachten und unmittelbaren Kommunikation mit Kunden verwenden.
- Die Kommunikation kann insbesondere zur Klärung von Rückfragen, zur Information über beschädigte oder aufgefundene Waren, zur Klärung von Artikeln ohne Sicherungs- oder Preisetikett sowie zu sonstigen unmittelbar mit einer bestehenden Buchung zusammenhängenden Anliegen erfolgen.
- Die Nutzung von WhatsApp durch den Kunden erfolgt freiwillig.
- Der Kunde ist nicht verpflichtet, WhatsApp zu verwenden. Ihm stehen die weiteren von Flohby angebotenen Kommunikationswege zur Verfügung.
- Eine Nutzung elektronischer Kommunikationswege zu Werbezwecken erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen.
§ 21 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Für neue Verträge gelten jeweils die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
- Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirken sich auf bereits abgeschlossene und zeitlich begrenzte Mietverträge grundsätzlich nicht aus.
- Soweit bei längerfristigen oder fortlaufenden Vertragsverhältnissen aufgrund nachträglich eintretender rechtlicher, technischer oder organisatorischer Veränderungen eine Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erforderlich wird, können Änderungen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen erfolgen.
§ 22 Verbraucherstreitbeilegung
Flohby ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht.
§ 23 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.
- Vertragssprache ist Deutsch.
- Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand: August 2026

